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   SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03   

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https://dejure.org/2004,51208
SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03 (https://dejure.org/2004,51208)
SG Aurich, Entscheidung vom 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03 (https://dejure.org/2004,51208)
SG Aurich, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - S 2 RJ 62/03 (https://dejure.org/2004,51208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 SGB 6; § 11 SGB 6; § 13 SGB 6; § 16 SGB 6; § 9 SGB 6
    Bisherige Tätigkeit; bisheriger Beruf; Ermessen; Ermessensfehler; Gefährdung; Gefährdung der Erwerbsfähigkeit; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; LTA; selbstständig; Verweisungstätigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Selbstständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03
    Auf Verweisungstätigkeiten kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden (vgl. schon BSG, Urteil vom 11.09.1980 - Az. 1 RA 47/79 -, SozR 2200 § 1237a Nr. 16).

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Feststellung einer Minderung oder erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit (BSG, Urteil vom 11.09.1980 - Az. 1 RA 47/79, SozR 2200 § 1237a Nr. 16) sei nicht anzuwenden, da sich zwischenzeitlich die Rechtslage durch das Inkrafttreten des neuen Rentenrechts, die Einführung des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs und die Relativierung des Arbeitsvermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit durch die Hartz-Gesetze völlig verändert habe.

    Die Minderung darf sich nicht nur unter den Besonderheiten des Arbeitsplatzes auswirken; es reichen allerdings gesundheitliche Beeinträchtigungen, die nicht lediglich bei der Verrichtung von Tätigkeiten auftreten, die von vornherein atypisch für den ausgeübten Beruf sind (BSG, Urteil vom 11.09.1980 - Az. 1 RA 47/79 -, SozR 2200 § 1237a Nr. 16, zitiert nach Juris).

    Denn bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. Urteil vom 11.09.1980 - Az.: 1 RA 47/79 -, a.a.O., m.w.N.), der sich das Gericht anschließt, nur auf die bisherige Tätigkeit des Versicherten abzustellen.

    Leistungen zur Teilhabe können daher - anders als Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - nicht mit der Begründung verweigert werden, die Erwerbsfähigkeit sei zwar für die bisherige Tätigkeit, nicht aber für Verweisungstätigkeiten im Sinne des § 240 Abs. 2 SGB VI gefährdet oder eingeschränkt (z. B. BSG, Urt. vom 11.09.1980, a.a.O; Niesel in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 10 SGB VI Rn. 3 ff m.w.N.).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03
    Wenn es derartige Mittel gibt, wird das (anschließend auszuübende) Ermessen der Beklagten faktisch regelmäßig auch insoweit reduziert sein, dass eine der geeigneten Maßnahmen (oder eine Kombination davon) zu bewilligen sein wird (so BSG, Urt. vom 15.12.1994 - Az. 4 RA 44/93 -, SozR 3-5765 § 10 Nr. 3).

    Eine Betätigung des Handlungsermessens mit dem Ergebnis der Ablehnung des Rehabilitationsantrages ist daher grundsätzlich nur rechtmäßig, wenn es im Aufgabenbereich des Rentenversicherungsträgers keine Rehabilitationschance gibt oder keine im Einzelfall geeignete, erforderliche und dem Versicherten zumutbare Leistung in Betracht kommt (BSG, Urt. v. 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, und Urt. v. 15.12.1994 - Az. 4 RA 44/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 und 3).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, begründet dies für den Rentenversicherungsträger die verfahrensrechtliche Pflicht, nach pflichtgemäßem Ermessen in den Grenzen seiner Aufgaben als Träger der Leistungen zur Teilhabe zu entscheiden, ob die beantragte Leistung nach den Umständen des Einzelfalles geeignet, erforderlich, zumutbar, wirtschaftlich und sparsam ist, die im Einzelfall bestehende Rehabilitationschance zu nutzen (z.B. BSG, Urt. v. 14.12.1994 - Az.: 4 RA 42/94 -, SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03
    Die Formulierung des § 9 Abs. 2 SGB VI ("können erbracht werden") steht dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urt. v. 23.02.2000 - Az. B 5 RJ 8/99 R -, SozR 3 - 2600 § 10 Nr. 2 m.w.N.) nicht entgegen.
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2004 - S 2 RJ 62/03
    Eine Betätigung des Handlungsermessens mit dem Ergebnis der Ablehnung des Rehabilitationsantrages ist daher grundsätzlich nur rechtmäßig, wenn es im Aufgabenbereich des Rentenversicherungsträgers keine Rehabilitationschance gibt oder keine im Einzelfall geeignete, erforderliche und dem Versicherten zumutbare Leistung in Betracht kommt (BSG, Urt. v. 16.11.1993, Az. 4 RA 22/93, und Urt. v. 15.12.1994 - Az. 4 RA 44/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 und 3).
  • SG Dresden, 30.08.2010 - S 24 R 598/08

    Teilhabeleistung der gesetzlichen Rentenversicherung - Begriff der

    Hingegen ist bisher weder in der Rechtssprechung entschieden, noch - soweit ersichtlich - in der juristischen Literatur diskutiert worden, ob die danach für die Beurteilung der Erwerbsgefährdung bzw. -minderung im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI maßgebliche bisherige Tätigkeit eine versicherungspflichtige Tätigkeit sein muss oder nicht (letztlich offen gelassen von SG Aurich, Urt. v. 3.2.2004 - S 2 RJ 62/03 -, Juris Rn. 25/26).
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